Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens 6 Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenversicherung ein Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Freiwillig versicherte Angestellte sind beim Krankengeld häufig unterversichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell monatlich 3.750 Euro brutto nicht berücksichtigt wird. Entsprechend groß ist dann bei längerer Krankheit der Einkommensausfall.
Höchstens 2.301,30 Euro im Monat
Das ausgezahlte Krankengeld beträgt derzeit maximal 76,71 Euro kalendertäglich und somit 2.301,30 Euro im Monatsdurchschnitt. Vor allem für Besserverdienende reicht dieses Krankengeld nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen.
Tipp: Schließen Sie die Lücke zum Nettoeinkommen mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung. Bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens können Sie so das Krankengeld der Kasse "privat" ergänzen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.lvm.de.
Tipp: Wenn Sie länger als 6 Wochen am Stück verreisen, benötigen Sie einen Vertrag für die einzelne Reise. Bei kürzeren Reisen lohnt sich ein Jahresvertrag, der für Einzelpersonen oder aber auch als Familienpaket erhältlich ist. Die LVM-Auslandsreiseversicherung erhielt von der Zeitung Finanztest das Urteil "Sehr gut".
Tipp: Entscheiden Sie sich für ein solides Unternehmen, das für die Versicherten ein finanzielles Polster anlegt ("RfB-Quote") und einen Großteil der erwirtschafteten Überschüsse an seine Kunden weitergibt ("Überschussquote"). So können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen besser aufgefangen werden, was sich in langfristig moderaten Beiträgen widerspiegelt.
Weitere Tipps: Wechseln Sie am besten schon in jungen Jahren. Legen Sie die Differenz zum höheren gesetzlichen Kassenbeitrag an. Und überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob der Versicherungsschutz noch den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen haben für verschreibungspflichtige Medikamente Höchstpreise festgelegt. Sobald das vom Arzt verordnete Medikament diesen sogenannten Festpreis übersteigt, muss der Kassenpatient die vollständige Differenz selbst bezahlen. Und diese Zuzahlungen sind nur einer von vielen Einschnitten in den Leistungskatalog der Kassen, denen weitere folgen werden!
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Der monatliche Beitrag wird hier individuell, das heißt risikogerecht, kalkuliert. Zuzahlungen oder Leistungseinschnitte sind für privat versicherte Patienten Fremdworte.